Allgemeine Miet- und Vertragsbedingungen

für die

Ferienwohnung Stäger


Sehr geehrte Gäste,

auch bei uns gelten einige Regeln.

Diese sind in den folgenden Punkten nachzulesen.



I. Der Vertrag


Der Vertrag für die Ferienwohnung gilt ausschließlich für den von Ihnen gebuchten Zeitraum und die von Ihnen angegebene Personenanzahl (max. 3.)


II. Buchung


Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchungsbestätigung von Ihnen ausgefüllt an uns zurück geschickt wird.

Oder Sie ein OK am Telefon erhalten haben.( Dies gilt nur bei kurzfristigen Anfragen unter 5 Tagen)

Wir benötigen dazu Ihren kompletten Namen, Adresse, Telefonnummer, eMail ( falls vorhanden), die Anzahl der Personen und Haustier (max. 1) wenn es mitkommen möchte.


III. Aufenthalt


Der Aufenthalt gilt nur für den Zeitraum des Mietvertrages.

Die Anreise ist ab 15:00 möglich. Abreise sollte bis 10:00 erfolgen.

Andere Zeiten sind nach Absprache möglich.


IV. Mietpreis


Im Mietpreis sind bis auf die Endreinigung alle Nebenkosten, wie (Strom, Wasser;Heizung) enthalten.

Zusätzlich ist auch die Bettwäsche, Hand- und Geschirrtücher inbegriffen.

Ebenso ist Ihr Haustier (max. 1 ) kostenlos.


V. Zahlungsbedingungen


10 Tage nach der Buchungsbestätigung sind 50% des Mietpreises auf das auf der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu leisten.

Die restlichen 50% + Endreinigung sind am Anreisetag bei Schlüsselübergabe in bar zu leisten.

Bei kurzfristigen ( unter 5 Tage) Buchungen, ist der gesamte Mietpreis + Endreinigung am Anreisetag bei Schlüsselübergabe in bar zu leisten.


VI. Reiserücktritt durch den Mieter


Sollten Sie gezwungen sein, dass Mietverhältnis nicht wahrnehmen zu können, werden Rücktritts kosten fällig.

  • Bis 10 Tage vor Anreise 25% vom Mietpreis (mindestens 25,- Euro )

  • Unter 10 Tage vor Anreise 50% Euro vom Mietpreis


Ein Rücktritt, muss in schriftlicher Form erfolgen.


Es kann immer vorkommen, dass man gezwungen ist von einer Reise zurück zu treten.

Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.


VII. Kündigung durch den Vermieter


Eine Kündigung durch den Vermieter kann erfolgen, wenn

  • Zahlung nicht wie im bei Punkt IV angegebenen Zeitraum erfolgt ( trotz Erinnerung seitens des Vermieters)

  • Der Mieter sich nicht an die Miet- und Vertragsbedingungen hält.


VIII. Verhalten des Mieters


Der Mieter und seine Begleitpersonen verpflichten sich die ihnen anvertraute Ferienwohnung inkl. dem Inventar, pfleglich zu behandeln.

Für Schäden die vom Mieter verursacht werden, haftet der Mieter.

Ausnahmen sind Schäden infolge von höherer Gewalt (z.B. Unwetter)

Bei Mängeln oder Schäden, ist der Vermieter umgehend zu benachrichtigen.

Bei Abreise ist

  • Die Wohnung besenrein zu verlassen.

  • Benutztes Geschirr ist abzuwaschen und in die dafür vorgesehenen Schränke und Schubladen zu verteilen.

  • Die Bettwäsche ist abzuziehen.

  • Der Abfall ist in die dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen.

  • Der gelbe Sack ist vor die Haustür zu stellen.

  • Der Schlüssel wird an den Vermieter übergeben.


IX. Verhalten des Vermieters


Wir verpflichten uns die Ihnen angebotene Wohnung im ordentlich und sauberen Zustand zu übergeben.

Die Betten sind bezogen.

Für evtl. auftretende Fragen oder Probleme stehen wir gerne zur Verfügung.

Infomaterial ( Aktivitäten , Ärzte usw.) ist in der Wohnung hinterlegt.

Für Schäden infolge höherer Gewalt ( z.B. Unwetter usw. ) kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.


X. Rücksichtnahme von Mieter und Vermieter


Es wird von beiden Parteien gegenseitige Rücksichtnahme gefordert. (z.B. Lärmbelästigung)


XI. Haustiere


Es sind maximal 1 Haustier auf Anfrage erlaubt.

Das Haustier ist kostenlos.

Es ist darauf zu achten, dass keine großen Geschäfte im Garten/Wiese erledigt werden. Sollte es doch einmal passieren, ist umgehend für die Entfernung zu sorgen.

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass das Haustier kein Inventar beschädigt oder verschmutzt.


XII. Rauchen


In der Wohnung ist das Rauchen untersagt.

Es gibt die Möglichkeit vor der Tür oder auf der Ihnen zur Verfügung gestellten Terrasse zu rauchen.